§ 10 Geltungstermin — Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Steiermark
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Dieser Mindestlohntarif ändert den Mindestlohntarif vom 4. Dezember 2023, M 11/2023/XXVI/99/11, BGBl. II Nr. 354/2023 und tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.
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