Für die Mitwirkung in einem Senat der Übernahmekommission in anderen als in den in den §§ 1 und 2 angeführten Verfahren gebührt für die Teilnahme an Sitzungen
a) dem Vorsitzenden des Senats ein Betrag von 260 Euro für jede angefangene halbe Stunde und
b) den übrigen Senatsmitgliedern ein Betrag von je 130 Euro für jede angefangene halbe Stunde.
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