BundesrechtVerordnungenFestsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger für Oberösterreich§ 6

§ 6Begünstigungsklausel

In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date

Bestehende günstigere Vereinbarungen werden durch diesen Mindestlohntarif nicht berührt.

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