Gewerbelegitimationen im Sinne dieser Verordnung sind:
1. Gewerbelegitimationen für Berufsdetektive,
2. Gewerbelegitimationen für Arbeitnehmer von Berufsdetektiven,
3. Gewerbelegitimationen für Fremdenführer,
4. Gewerbelegitimationen für Arbeitnehmer von Fremdenführern,
5. Gewerbelegitimationen für Gewerbetreibende Handlungsreisende,
6. Gewerbelegitimationen für Handlungsreisende.
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