BundesrechtVerordnungenVorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Republik Slowenien und Ungarn

Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Republik Slowenien und Ungarn

In Kraft bis 11. November 2025
Up-to-date

§ 1

Zur Gewährleistung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit dürfen in der Zeit vom 12. November 2024, 00.00 Uhr, bis 11. Mai 2025, 24.00 Uhr, die Binnengrenzen zur Republik Slowenien und zu Ungarn im Verkehr zu Lande nur an Grenzübergangsstellen überschritten werden.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 11. November 2025 außer Kraft.