§ 5 Basis für Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG — Lehrlingseinkommen für Veranstaltungstechnikerinnen und Veranstaltungstechniker
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Gibt es in einem Betrieb keinen einschlägigen Facharbeiterlohn iSd § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG, so ist für die Überstundenentlohnung von Lehrlingen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, für die Berechnung des Grundlohnes und des Überstundenzuschlags ein Stundensatz von € 13,28 heranzuziehen.
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