Ergänzend zu den in Art. 44 der Verordnung (EU) 2017/1485 angeführten Daten haben Verteilernetzbetreiber folgende Echtzeitdaten von Anlagenkomponenten innerhalb des Beobachtungsgebiets an den Übertragungsnetzbetreiber zu übermitteln:
1. Schaltzustand der Schaltelemente, Spannung, Stromstärke, Wirk- und Blindleistung je Schaltfeld ≥ 110 kV;
2. Stufenschalterstellung und Regelungsart von Transformatoren mit Unterspannung ≥ 110 kV;
3. Schaltzustand und Blindleistung im Drossel- und Kondensator-Schaltfeld.
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