Aufteilungsschlüssel in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten
Vorwort
Art. 1
Für das Kalenderjahr 2023 wird für die Aufteilung der Beiträge in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten auf die Krankenversicherungsträger folgender endgültiger Aufteilungsschlüssel festgesetzt:
Österreichische Gesundheitskasse | 99,94955 |
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau | 0,05045 |