BundesrechtVerordnungenAufteilungsschlüssel in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten

Aufteilungsschlüssel in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten

In Kraft seit 27. September 2024
Up-to-date

Art. 1

Für das Kalenderjahr 2023 wird für die Aufteilung der Beiträge in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten auf die Krankenversicherungsträger folgender endgültiger Aufteilungsschlüssel festgesetzt:

Österreichische Gesundheitskasse 99,94955
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau 0,05045