(1) Der zwischen dem Österreichischen Roten Kreuz und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA und Gewerkschaft VIDA, abgeschlossene
beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft unter Registerzahl KV 405/2024 hinterlegt und auf der „Verlautbarung- und Informationsplattform des Bundes“ vom 3. Juli 2024 kundgemacht,
(2) Von der Satzungserklärung sind Bestimmungen des angeführten Kollektivvertrages ausgenommen, soweit sie sich auf Fachbereiche außerhalb der in § 1 lit. a angeführten Fachbereiche beziehen.
(3) Weiters werden folgende Bestimmungen des angeführten Kollektivvertrages von der Satzung ausgenommen:
– § 1,
– § 2,
– § 47,
– Beilage B: § 1 zweiter Absatz.
(4) Im Übrigen werden die in der Vereinbarung enthaltenen bundesländerspezifischen Anhänge für das jeweils darin angeführte Bundesland mit Ausnahmen jener Bestimmungen zur Satzung erklärt, die sich auf Fachbereiche außerhalb der in § 1 lit. a angeführten Fachbereiche beziehen.
(5) Weiters werden folgende Bestimmungen der bundesländerspezifischen Anhänge von der Satzung ausgenommen:
– Anhang für das Bundesland Niederösterreich: Pkt. 7,
– Anhang für das Bundesland Salzburg: Pkt. 5,
– Anhang für das Bundesland Tirol: Teil A Pkt. 14 und 15.5., Teil B Pkt. 7.6..
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