§ 4 Inkrafttreten — Festlegung der Voraussetzungen für eine Ermächtigung gemäß § 8 Abs. 2 UbG sowie deren Entziehung
Rückverweise
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
…ein Verschulden an der Nichtentrichtung der Abgaben bestritt (aufgrund einer vertretbaren Rechtsansicht), zum anderen das Vorliegen von Dienstverhältnissen bei den Sprachlehrern mit näherer Begründung verneinte. 4 Mit Beschwerdevorentscheidung vom 21. Jänner 2022 gab der Magistrat der Stadt Wien der Beschwerde teilweise Folge und änderte den angefochtenen Bescheid dahin…