BundesrechtVerordnungenFrauenförderungsplan des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz§ 4

§ 4Sprachliche Gleichbehandlung

In Kraft seit 07. August 2024
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Alle internen und externen Schriftstücke und sonstigen Veröffentlichungen des Ressorts sind geschlechtergerecht zu formulieren. Personenbezeichnungen sind in weiblicher bzw. männlicher oder neutraler Form zu verwenden, wofür die technischen Voraussetzungen zu schaffen sind.

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