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Polizeikostenersätze für die Städte Krems an der Donau und Waidhofen an der Ybbs
§ 3
§ 3
In Kraft seit 01. Januar 2024
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§ 3 — Polizeikostenersätze für die Städte Krems an der Donau und Waidhofen an der Ybbs
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Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.
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