| 4. Kompetenzbereich: Grundlagen der Holztechnik |
| 4.1 Werk- und Hilfsstoffe |
| Die auszubildende Person kann |
| 4.1.1 die Rolle von (einheimischem) Holz als nachhaltige Rohstoff- und Energiequelle sowie dessen Gewinnung, verbunden mit einem dafür niedrigen Energiebedarf, beschreiben. |
| 4.1.2 die Verwendung von Holz als Schnittholz, Furnier, Holzwerkstoff oder als Faserstoff mit seinen klima- und umweltfreundlichen Eigenschaften (zB Kohlenstoffspeicher zur Abschwächung der globalen Erwärmung, Verbesserung des Raumklimas, kaskadische Nutzung) erläutern. |
| 4.1.3 die Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie die Eigenschaften und Erkennungs-möglichkeiten unterschiedlicher Holzarten und Holzwerkstoffe beschreiben. |
| 4.1.4 den berufsspezifischen Einsatz und die dafür notwendigen Qualitätsanforderungen an unter- schiedliche Holzarten und Holzwerkstoffe erklären. |
| 4.1.5 die holz- und umweltgerechte (zB Schutz des Grundwassers bei Rundholz) Lagerung unterschiedlicher Holzarten sowie die Beurteilungskriterien bei der Eingangskontrolle als auch bei der Holzauswahl erläutern. |
| 4.1.6 unterschiedliche Hölzer identifizieren und bestimmen (zB anhand von Farbe, Rinde, Härte, Struktur, Geruch, Ästen). |
| 4.1.7 bei der Eingangskontrolle sowie bei der Beurteilung der Qualität unterschiedlicher Holzarten mitwirken. |
| 4.1.8 beim Sortieren, Stapeln und holzgerechten Lagern unterschiedlicher Holzarten mitarbeiten. |
| 4.1.9 den Einfluss der natürlichen und künstlichen Trocknung auf die Eigenschaften von verschiedenen Holzarten sowie die grundlegende Funktion von Holztrockenanlagen erläutern. |
| 4.1.10 die Notwendigkeit des Schutzes von Holz erkennen sowie die Möglichkeiten des Holzschutzes grundlegend beschreiben (zB Auswahl geeigneter Holzarten, konstruktiver Holzschutz, Anwendung von Holzschutzmitteln). |
| 4.1.11 anhand von Schadensbildern die Schädlinge grundlegend erkennen. |
| 4.2 Technische Unterlagen |
| Die auszubildende Person kann |
| 4.2.1 technische Unterlagen lesen (zB Skizzen, Zeichnungen, Normen, Vorschriften, Qualitätssicherung (QS)-Dokumente, Aufträge, Abschlüsse, Bedienungsanleitungen, Pläne, Schaltpläne) und daraus benötigte Informationen entnehmen und anwenden. |
| 4.2.2 Skizzen und einfache Zeichnungen im eigenen Tätigkeitsbereich per Hand oder computerunter- stützt erstellen. |
| 4.3 Messtechnik |
| Die auszubildende Person kann |
| 4.3.1 die Anwendungen und Einsatzgebiete sowie Handhabung von unterschiedlichen Messgeräten (zB analoge und digitale Messgeräte) für berufstypische Größen (zB Laufmeter, Quadratmeter, Festmeter, Raummeter, Kubikmeter, Atro-Tonne, Feuchtigkeit) beschreiben. |
| 4.3.2 unterschiedliche Messgeräte für berufstypische Größen auftragsbezogen auswählen sowie bei Messungen äußere Einflüsse berücksichtigen und Handhabungsfehler vermeiden. |
| 4.3.3 berufstypische Größen unter Anwendung von Messgeräten messen, ermittelte Daten dokumentieren und auf Plausibilität prüfen. |
| 4.3.4 berufsspezifische Berechnungen (zB Ausbeute, Verschnitt) durchführen. |
| 5. Kompetenzbereich: Produktionstechnik |
| 5.1 Produktionsmanagement |
| Die auszubildende Person kann |
| 5.1.1 das Produktionsmanagement (zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung) grundlegend erläutern. |
| 5.1.2 die im Betrieb vorgesehenen Methoden (zB kontinuierlicher Verbesserungsprozess – KVP) zur Verbesserung und Optimierung erläutern. |
| 5.2 Produktion |
| Die auszubildende Person kann |
| 5.2.1 die Produktionsschritte für die Herstellung von betriebsspezifischen Produkten mit den dazu notwendigen Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen, auch unter Verwendung computergestützter Systeme, samt deren Funktionsweise und Bedienung grundlegend erläutern. |
| 5.2.2 beim Umrüsten (zB Spannen und Richten oder Einsetzen von Werkzeugen) von betriebsspezifischen Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen oder -anlagen für Produktionsumstellungen mitarbeiten. |
| 5.2.3 beim Niederfahren sowie Hochfahren der betriebsspezifischen Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen oder -anlagen für besondere Maßnahmen (zB Produktionsumstellung, Maintenance), auch unter Verwendung computergestützter Systeme, mitarbeiten. |
| 5.2.4 beim Bedienen, Überwachen und Sicherstellen des sicheren und störungsfreien Betriebes der betriebsspezifischen Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen oder -anlagen, auch unter Verwendung computergestützter Systeme, mitwirken. |
| 5.2.5 die Funktionsweise und Bedienung von betriebsspezifischen Förderanlagen erläutern. |
| 5.2.6 beim Bedienen, Überwachen und Sicherstellen des sicheren und störungsfreien Betriebes der betriebsspezifischen Förderanlagen, auch unter Verwendung computergestützter Systeme, mitwirken. |
| 5.2.7 die Anwendungs- und Einsatzgebiete von Oberflächenbehandlungsverfahren für Holzprodukte (zB Vorbehandeln, Schleifen, Beizen, Kalken, Bleichen, Räuchern, Lackieren, Lasieren, Ölen, Wachsen) samt der dazu notwendigen Prozessschritte und Maschinen in Grundzügen beschreiben. |
| 5.3 Lagerung, Verpackung und Logistik |
| Die auszubildende Person kann |
| 5.3.1 die Logistikprozesse des eigenen Betriebes von der Materialbeschaffung, Materiallagerung, internen Materialfluss bis zur Produktauslieferung beschreiben und deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten grundlegendend erläutern. |
| 5.3.2 beim Sicherstellen und Optimieren des Materialflusses in der Produktion mitwirken. |
| 5.3.3 die grundlegenden Verfahrensschritte für die Verpackung und anschließende sachgerechte Lagerung (zB Temperatur, Luftfeuchtigkeit) der betriebsspezifischen Produkte mit den dazu notwendigen Maschinen oder Anlagen samt deren Funktionsweise und Bedienung erläutern. |
| 5.3.4 beim Überwachen und Sicherstellen des sicheren und störungsfreien Betriebes der betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen für die Verpackung und anschließende sachgerechte Lagerung der betriebsspezifischen Produkte mitarbeiten. |
| 5.3.5 Produkte material- und transportgerecht verpacken und gegen Beschädigung schützen. |
| 5.3.6 beim Verladen von Produkten unter Berücksichtigung der Ladegutsicherung mitarbeiten. |
| 5.3.7 beim ressourcenschonenden und nachhaltigen Wiederverwenden von Verpackungsmaterialien mitarbeiten. |
| 5.4 Instandhaltung |
| Die auszubildende Person kann |
| 5.4.1 zB Handwerkzeuge, handgeführte Maschinen, Maschinen, Materialien im Rahmen der Arbeitsplanung und -vorbereitung auftragsbezogen vorbereiten. |
| 5.4.2 die betrieblichen Instandhaltungspläne und deren Notwendigkeit (zB Funktionstüchtigkeit der Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen gewährleisten, Produktionsausfälle vermeiden, Lebensdauer der Arbeitsmittel erhöhen) grundlegend erläutern. |
| 5.4.3 bei einfachen Instandhaltungsarbeiten (zB Beseitigen von Störungen an Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen oder -anlagen, einfache mechanische Montage- und Demontagearbeiten, Austausch eines Pneumatikschlauches) mitarbeiten. |
| 6. Kompetenzbereich: Automatisierungstechnik und Qualitätsmanagement |
| 6.1 Automatisierungstechnik |
| Die auszubildende Person kann |
| 6.1.1 die Grundlagen der Elektrotechnik und Automatisierungstechnik sowie die Funktion der dazu notwendigen Geräte wie Sensoren und Messgeräte zur Messung von Zustandsgrößen in Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen (zB Temperatur, Geschwindigkeit), sowie die Erfassung, Verarbeitung, Übertragung und Anzeige der Messwerte (zB an ein Prozessleitsystem) erläutern. |
| 6.1.2 einen Überblick über die Pneumatik, Elektropneumatik, Hydraulik und Elektrohydraulik sowie zugehöriger Systeme geben. |
| 6.1.3 die Anwendung der Pneumatik und Hydraulik samt Bauteilen oder Systemen (zB Ventile, Zy- linder, Medien) im Rahmen einfacher Automatisierungen an Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen erläutern. |
| 6.2 Qualitätsmanagement |
| Die auszubildende Person kann |
| 6.2.1 die Bedeutung und Auswirkungen von branchenspezifischen Zertifizierungen, Normen und Richtlinien (zB CE (Conformité Européenne, Europäische Konformität)-Norm, RAL-Gütezeichen (Gütezeichen des Deutschen Institutes für Gütersicherung und Kennzeichnung), ISO (International Organization for Standardization, Internationale Organisation für Normung)-, PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes, Programm zur Anerkennung von Forstzertifizierungssystemen)-, FSC (Forest Stewardship Council, Internationales Zertifizierungssystem für nachhaltigere Waldwirtschaft)-Zertifizierungen, IPPC (International Plant Protection Convention, Internatinales Pflanzenschutzübereinkommen)-Richtlinien) grundlegend erklären. |
| 6.2.2 das betriebliche Qualitätsmanagementsystem zur Sicherstellung der Produkt- und Prozessqualität mit dessen Elementen beschreiben und dessen Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten grundlegend erläutern. |
| 6.2.3 die Konsequenzen für den Produktionsfortschritt, die durch mangelhafte Ausführung von Auf- gaben entstehen, erkennen und beschreiben. |
| 6.2.4 bei fortlaufenden Qualitätskontrollen im Rahmen der Produktion (zB Materialfehler und Verarbeitungsfehler erkennen) und beim Setzen entsprechender Maßnahmen (zB Melden, Nacharbeiten, Ausscheiden, Dokumentieren) mitwirken. |
| 6.2.5 beim Überprüfen von Produkten anhand vorgegebener Prüfmerkmale und Produktionsvorgaben im Rahmen des Qualitätsmanagements mitarbeiten. |
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