Rückverweise
(1) Die Lehrabschlussprüfung kann wiederholt werden.
(2) Bei der Wiederholung der Lehrabschlussprüfung sind nur die mit „Nicht genügend“ bewerteten Gegenstände zu prüfen.
…durch Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 15. Oktober 2024, LGBl 79/2024, wird zur Gänze aufgehoben. 2. Diese Entscheidung konnte gemäß §19 Abs4 VfGG ohne mündliche Verhandlung in nichtöffentlicher Sitzung getroffen werden.…