Fachlicher Kompetenzbereich des Spezialmodules „Eisenbahntelekommunikationstechnik“:
10. Kompetenzbereich: Eisenbahntelekommunikationstechnik |
Die auszubildende Person kann |
10.1.1 Kundinnen/Kunden in Fragen der Eisenbahntelekommunikationstechnik beraten. |
10.1.2 Betriebspläne (Lageplan, Apparatebild) lesen und daraus benötigte Informationen entnehmen. |
10.1.3 den Instandhaltungsprozess (Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Entstörung, Betriebsführung, Dokumentation, Arbeitseinsatzplanung, Schnittstellen) erläutern. |
10.1.4 die relevanten Gesetze, Verordnungen und Normen für Energietechnik bei Eisenbahnen sowie die betriebsspezifischen Regelwerke bei ihren Tätigkeiten beachten. |
10.1.5 die Arbeits- und Anlagenverantwortung im Rahmen ihren Tätigkeiten berücksichtigen. |
10.1.6 die wiederkehrenden Prüfungen an Anlagen durchführen. |
10.1.7 den Aufbau und die Funktion der betriebsspezifischen Kommunikationsanlagen (zB Betriebsfernsprechanlagen, Bündelfunkanlagen, Zugfunkanlagen wie zB GSM-R [Global System for Mobile Communications-Rail(way)]) beschreiben und deren Programmierung und Parametrisierung grundlegend erläutern. |
10.1.8 die eisenbahnspezifischen Besonderheiten bei der Herstellung, Betriebsführung und Instandsetzung von Daten- und Telefonanschlüssen sowie Übertragungstechniksystemen darstellen. |
10.1.9 den Aufbau und die Funktion der Zuglaufcheckpoints, Zugbeeinflussungssysteme, Videoanlagen, Lautsprecheranlagen, Uhrenanlagen, automatischen Zugzielanzeigeanlagen, rechnergestützten Zugüberwachung beschreiben und deren Programmierung und Parametrisierung grundlegend erläutern. |
10.1.10 Bedienplätze an Zuglaufcheckpoints, Videoanlagen, Lautsprecheranlagen, Uhrenanlagen, automatischen Zugzielanzeigeanlagen und rechnergestützten Zugüberwachungen errichten, in Betrieb nehmen, prüfen und dokumentieren. |
10.1.11 den Aufbau und die Funktion der Kabeltechnik (ober- und unterirdischer Leitungsbau) und von Stromversorgungsanlagen sowie die dazu notwendigen eisenbahnspezifischen Dokumentationsverfahren beschreiben. |
10.1.12 Spleissverbindungen, Rangierungen und Auflagen am Hauptverteiler bei Kupfer- und Lichtwellenleiterkabeln herstellen. |
10.1.13 Übertrager anschalten. |
10.1.14 Help-Desk Systeme und Workflow-Systeme zur Abwicklung von Kundenbestellungen bedienen. |
10.1.15 Störungsmeldungen entgegennehmen, Fehlerdiagnosen erstellen und Sofortmaßnahmen ergreifen. |
10.1.16 Fehler, Mängel und Störungen an Anlagen der Eisenbahntelekommunikationstechnik eingrenzen, auffinden und beheben. |
10.1.17 die Betriebsabwicklung im Eisenbahnbetrieb (zB Organisation, Betriebsbereiche, Zuständigkeiten, Schnittstellen, Normenwesen) im Überblick darstellen. |
10.1.18 die ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften im Eisenbahnbetrieb beachten sowie sich sicherheitsrelevant im Bereich von Gleisen und im Bereich von Bahnstromanlagen verhalten und Schutzmaßnahmen anwenden. |
10.1.19 Vorschriften für Sicherungsposten anwenden. |
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