§ 14 Inkrafttreten und Schlussbestimmungen — Faserverbundtechnik-Ausbildungsordnung
(1) Diese Verordnung tritt mit Ausnahme der §§ 4 bis 12 mit 1. Juli 2024 in Kraft.
(2) Die §§ 4 bis 12 treten mit 1. Jänner 2026 in Kraft.
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