BundesrechtVerordnungenSection Control-Messstreckenverordnung Stockerau

Section Control-Messstreckenverordnung Stockerau

In Kraft seit 03. Juli 2024
Up-to-date

§ 1

Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 22 Donauufer Autobahn bzw. der S 3 Weinviertler Schnellstraße festgelegt:

1. der Abschnitt zwischen km 0,47 der Richtungsfahrbahn Wien der S 3 bzw. km 0,29 der Rampe 4 des Knotens Stockerau bis km 25,40 der Richtungsfahrbahn Wien der A 22 und

2. der Abschnitt von km 25,58 der Richtungsfahrbahn Tulln der A 22 bis km 0,56 der Rampe 1 des Knotens Stockerau bzw. km 0,27 der Richtungsfahrbahn Hollabrunn der S 3.

§ 2

Beginn und Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen.