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Anpassung des im Stromkostenzuschussgesetz festgelegten oberen Referenzenergiepreises sowie Verlängerung der Gewährung des Stromkostenergänzungszuschusses
§ 3
§ 3 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Juli 2024
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§ 3 Inkrafttreten — Anpassung des im Stromkostenzuschussgesetz festgelegten oberen Referenzenergiepreises sowie Verlängerung der Gewährung des Stromkostenergänzungszuschusses
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Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2024 in Kraft.
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