Für das Jahr 2024 werden die Zeitfenster, in denen Anträge auf Förderung durch Investitionszuschuss bei der EAG-Förderabwicklungsstelle eingebracht werden können (Fördercalls), die bei einem Fördercall zur Verfügung stehenden Fördermittel und die für den jeweiligen Fördercall geltenden fixen bzw. höchstzulässigen Fördersätze wie folgt festgelegt:
Technologie | Fördercalls | Fördermittel | Fördersätze[EUR/kW] für brennwertbezogene Leistung | |
Umrüstung bestehender Biogasanlagen | 02.09.2024 –25.11.2024 | 15 Mio. Euro | 349 | |
Neuerrichtung von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas | Vergärung | 02.09.2024 –25.11.2024 | 25 Mio. Euro | 1.203 |
Gasifikation | 1.298 | |||
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