Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen für das Studienjahr 2022/2023, BGBl. II Nr. 213/2023, außer Kraft.
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