Die Grundausbildung hat einen Mindestumfang von 85 Unterrichtseinheiten (§ 4 Abs. 2) und umfasst die Inhalte Behördenorganisation, Polizeiärztliche Tätigkeiten, Verwaltungsrecht, Dienstrecht, Strafrecht und Strafprozessrecht, Verkehrsrecht, Menschenrechte und Grundfreiheiten, Datenschutz sowie Sicherheitspolizeiliche Handlungs- und Einsatzlehre.
Die Dienstprüfung besteht aus einer schriftlichen Gesamtprüfung, im Zuge derer für die polizeiärztliche Dienstverrichtung relevante Sachverhalte praxisorientiert, themenübergreifend und kompetenzorientiert behandelt werden sollen.
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