(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2024 in Kraft.
(2) Das Bundesministerium für Finanzen hat die Inanspruchnahme der Übertragung der Abgabenberechnung unter Einbeziehung der Amtsparteien und des Bundesfinanzgerichtes laufend zu evaluieren.
…9. 2023 beruft sich die Beklagte nicht mehr auf das alte Tarifblatt. [4] Der Kläger begehrte gestützt auf § 864a ABGB , § 6 Abs 3 und § 6 Abs 1 Z 5 KSchG sowie § 879 Abs 3 ABGB die Unterlassung der…