+K
Produkte
Enterprise
Recht
Themen
Bundesrecht
Verordnungen
Statistische Erfassung von Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden für die Berichtsjahre 2024 bis 2028
§ 6
§ 6 Außerkrafttreten
In Kraft bis 30. September 2029
Up-to-date
Im Gesetz anzeigen
§ 6 Außerkrafttreten — Statistische Erfassung von Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden für die Berichtsjahre 2024 bis 2028
Im Gesetz anzeigen
Mehr
Diese Verordnung tritt mit 30. September 2029 außer Kraft.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden
Rückverweise