BundesrechtVerordnungenErrichtung einer weiteren Notarstelle in Dornbirn

Errichtung einer weiteren Notarstelle in Dornbirn

In Kraft seit 05. April 2024
Up-to-date

Art. 1

Im Sprengel des Landesgerichts Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2025 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Dornbirn errichtet.