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Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
§ 3
§ 3
In Kraft seit 07. März 2024
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§ 3 — Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
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Als Stichtag wird der 26. März 2024 bestimmt.
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