BundesrechtVerordnungenTatbestände des Tiertransportgesetzes, für die durch Organstrafverfügung eine Geldstrafe eingehoben werden darf§ 3

§ 3Inkrafttreten

In Kraft seit 06. März 2024
Up-to-date

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden