BundesrechtVerordnungenBerücksichtigung von Berufspraxiszeiten für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst§ 4

§ 4Anrechnung von Berufspraxiszeiten für Absolventinnen und Absolventen eines Lehramtsstudiums im Bereich der Allgemeinbildung (§ 38 Abs. 2 und 7 VBG, § 3 Abs. 2 und 7 LVG)

In Kraft seit 28. Februar 2024
Up-to-date