(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Inneres betreffend Maßnahmen zur beruflichen Förderung von Frauen im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres (Frauenförderungsplan – BMI), BGBl. II Nr. 65/2017, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 565/2021, außer Kraft.
(2) § 3 Abs. 2, § 19 Abs. 3 sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 221/2025 treten mit 1. Jänner 2025 in Kraft.
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