(1) Die Erhöhung des Frauenanteils als Vortragende ist anzustreben. Einmal jährlich wird der Gleichbehandlungsbeauftragten eine Liste mit den Prüferinnen und Prüfern des Ressorts übermittelt. Bei der Suche nach neuen Vortragenden und Prüfenden wird die zuständige Gleichbehandlungsbeauftragte einbezogen.
(2) Lehrpläne dürfen keine frauendiskriminierenden Inhalte enthalten und sind um frauen- sowie genderspezifische Themenkreise und Gleichstellungsaspekte zu erweitern.
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