(1) Die Schulung der sachkundigen Hilfsperson gliedert sich in
1. einen theoretischen Teil im Ausmaß von mindestens 15 Stunden, und
2. einen praktischen Teil im Ausmaß von mindestens vier Stunden.
(2) Ausbildungsinhalte des theoretischen Teils gemäß Abs. 1 Z 1 sind:
1. rechtliche Grundlagen (Tierschutzgesetz, 1. Tierhaltungsverordnung, Arzneimittelrecht)
2. Anatomie der männlichen Geschlechtsorgane beim Ferkel (inkl. Erkennens von Anomalien)
3. Physiologie des Herz-Kreislaufsystems und klinische Parameter zur Feststellung der Narkosefähigkeit
4. Grundlagen der Schmerzausschaltung, insbesondere Kennzeichen der erfolgten Schmerzausschaltung
5. Narkoseüberwachung: Narkosetiefe und Wirkungsweise von Schmerzmitteln und dem eingesetzten Narkosegas
6. Durchführung der Kastration, Voruntersuchung und Vorbehandlung sowie Nachsorge
7. spezifische Schulung hinsichtlich der Anwenderinnen- bzw. Anwendersicherheit im Umgang mit Narkosegasen, Arzneimittelanwendung: Lagerung, Dosierung, bestimmungsgemäße Anwendung, mögliche Nebenwirkungen, Entsorgung, Vorgaben, welche Personen sich nicht am Durchführungsort der Kastration bzw. in den Aufwachbereichen aufhalten dürfen (z. B. Schwangere oder stillende Mütter)
8. Einhaltung von Hygienestandards
9. Demonstration der fachgerechten Durchführung einer Ferkelkastration unter Anwendung der Inhalationsnarkose
10. Notfallpläne für Narkosezwischenfälle.
Über die theoretischen Ausbildungsinhalte ist eine Prüfung abzulegen.
(3) Im Anschluss an den positiven Abschluss des Theorieteils gemäß Abs. 2 ist eine praktische Ausbildung am eigenen Betrieb mit dem vor Ort befindlichen registrierten Gerät gemäß § 7 Abs. 2 zu absolvieren. Der praktische Teil findet unter Beiseins der TGD-Betreuungstierärztin bzw. des TGD-Betreuungstierarztes sowie einer Vertreterin bzw. eines Vertreters des Geräteherstellers oder der Vertreiberin bzw. dem Vertreiber des Gerätes statt und umfasst:
1. korrekter Aufbau und Bedienung des Gerätes
2. Vorbereitung des Ferkels auf den Eingriff
3. Anwendung eines Arzneimittels zur wirksamen Schmerzbehandlung, welches auch postoperativ wirkt, um auftretenden Schmerz nach der Narkose zu lindern
4. Dosierung und Anwendung sowie ordnungsgemäßer Umgang mit Arzneimitteln
5. Durchführung der Ferkelkastration unter Narkose sowie Nachsorge bei mehreren Ferkeln
6. Vorgehen beim Auftreten von Problemen; Notfallplan
7. Hygiene, Reinigung des Gerätes und Desinfektion.
Der Nachweis über die Erfüllung der praktischen Erfordernisse ist von der Vertreterin bzw. dem Vertreter des Geräteherstellers oder der Vertreiberin bzw. des Vertreibers des Gerätes mit einschlägigem Fachwissen und der TGD-Betreuungstierärztin bzw. dem TGD-Betreuungstierarzt auszustellen.
(4) Bis zum positiven Abschluss beider Schulungsteile, darf die sachkundige Hilfsperson die Inhalationsnarkose bei der Ferkelkastration nur unter Aufsicht der TGD-Betreuungstierärztin bzw. des TGD-Betreuungstierarztes ausüben.
(5) Die Teilnahme an der Schulung steht Personen ab 15 Jahren offen.
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