Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung), ABl. Nr. L 328 vom 21.12.2018 S. 82, zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/759, ABl. Nr. L 139 vom 18.5.2022 S. 1, im Hinblick auf die Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen.
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