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Verteilung der ärztlichen Vertragsstellen nach dem Gesundheitsreformmaßnahmen-Finanzierungsgesetz
§ 5
§ 5 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Januar 2024
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§ 5 Inkrafttreten — Verteilung der ärztlichen Vertragsstellen nach dem Gesundheitsreformmaßnahmen-Finanzierungsgesetz
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Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.
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