§ 1 Allgemeines — Verteilung der ärztlichen Vertragsstellen nach dem Gesundheitsreformmaßnahmen-Finanzierungsgesetz
Diese Verordnung regelt die Verteilung der gemäß § 1 Abs. 1 GesRefFinG ergänzend zu den jeweiligen ärztlichen Stellenplänen der Krankenversicherungsträger geschaffenen zusätzlichen hundert ärztlichen Vertragsstellen.
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