BundesrechtVerordnungen79. Nachtrag zum Arzneibuch

79. Nachtrag zum Arzneibuch

In Kraft seit 22. Dezember 2023
Up-to-date

§ 1

Die deutschsprachige Fassung der elften Ausgabe des Europäischen Arzneibuches, Grundwerk 2023, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.

§ 2

Die zehnte Ausgabe des Europäischen Arzneibuches, Grundwerk 2020, sowie die dazu erschienenen Nachträge 10.1 bis 10.8 sowie jene Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften der elften Ausgabe des Europäischen Arzneibuches, Grundwerk 2023, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.