In die Zusatzversicherung in der Unfallversicherun
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft
Vorwort
In die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a ASVG werden einbezogen:
die Mitglieder des Vereins „Pistenrettung Steiermark“.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.