BundesrechtVerordnungen78. Nachtrag zum Arzneibuch

78. Nachtrag zum Arzneibuch

In Kraft seit 13. Dezember 2023
Up-to-date

§ 1

Die deutschsprachige Fassung des achten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, zehnte Ausgabe 2020, Nachtrag 10.8, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.

§ 2

Die Monographien und Texte des siebenten Nachtrags zur zehnten Ausgabe des Europäischen Arzneibuches, Grundwerk 2020, Nachtrag 10.7 sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des achten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, zehnte Ausgabe 2020, Nachtrag 10.8, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.