BundesrechtVerordnungenAuszahlung des Angehörigenbonus durch den zuständigen Entscheidungsträger

Auszahlung des Angehörigenbonus durch den zuständigen Entscheidungsträger

In Kraft seit 25. November 2023
Up-to-date

Art. 1

Ab 20. November 2023 sind die notwendigen technischen Voraussetzungen für die Vollziehung des Angehörigenbonus (§ 21g und § 21h des Bundespflegegeldgesetzes) gegeben. Die Auszahlung des Angehörigenbonus erfolgt ab 1. Dezember 2023.