Ziele dieser Verordnung sind
1. das Erreichen der Sammelziele in der Höhe von mindestens 80% beginnend mit dem Jahr 2025 und mindestens 90% beginnend mit dem Jahr 2027,
2. ein qualitativ hochwertiges Recycling von Verpackungsabfällen,
3. der Wiedereinsatz der Kunststoffrecyclate und von recyclierten Metallen in Getränkegebinden und
4. die Vermeidung des Litterings von Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und aus Metall.
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