Aufteilungsschlüssel in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten (Kalenderjahr 2022)
Vorwort
Art. 1
Für das Kalenderjahr 2022 wird für die Aufteilung der Beiträge in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten (Rentnerinnen und Rentner) auf die Krankenversicherungsträger folgender endgültiger Aufteilungsschlüssel festgesetzt:
Österreichische Gesundheitskasse | 99,95171 |
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau | 0,04829 |