§ 9 Geltung und Wirksamkeit anderer Rechtsvorschriften — AdminAss-Controllingverordnung
Gliederung
4. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 9 Geltung und Wirksamkeit anderer Rechtsvorschriften
Rückverweise
Soweit in dieser Verordnung auf andere Rechtsvorschriften verwiesen wird, sind diese in der mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden.
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