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Bundesrecht
Verordnungen
Lehrberuf Pflegeassistenz-Ausbildungsordnung
§ 6
§ 6 Berufsbild gemäß § 8 BAG
In Kraft seit 01. September 2023
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§ 6 Berufsbild gemäß § 8 BAG — Lehrberuf Pflegeassistenz-Ausbildungsordnung
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