Rückverweise
(1) Diese Verordnung tritt mit Ausnahme der §§ 8 bis 17 mit 1. September 2023 in Kraft.
(2) Die §§ 8 bis 17 treten mit 1. Jänner 2025 in Kraft.
…durch Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 3. September 2024, LGBl 75/2024, wird zur Gänze aufgehoben. 2. Diese Entscheidung konnte gemäß §19 Abs4 VfGG ohne mündliche Verhandlung in nichtöffentlicher Sitzung getroffen werden.…