(1) Im Rahmen der Grundausbildung von Bediensteten ist der/dem zuständigen Gleichbehandlungsbeauftragten ausreichend Möglichkeit zu bieten, sich den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorzustellen und diese über das B-GlBG und den Frauenförderungsplan zu informieren.
(2) Frauenförderungs- und genderspezifische Themen sind in der Grundausbildung aller Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen anzusprechen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise