BundesrechtVerordnungenFrauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit und WirtschaftII. Abschnitt ZieleA. Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung Gleichstellungsmaßnahmen§ 6

§ 6Schutz der Menschenwürde im Arbeitsumfeld

In Kraft seit 15. Juli 2023
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