§ 24 Inkrafttreten und Außerkrafttreten — Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft
Gliederung
IV. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 24 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Rückverweise
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, BGBl. II Nr. 55/2021, und die Verordnung des Bundesministers für Arbeit betreffend den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit, BGBl. II Nr. 351/2021, außer Kraft.
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