§ 21 Berichte — Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft
Gliederung
Rückverweise
Die Personalabteilungen berichten jährlich bis 31. März des Folgejahres an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen über die gemäß diesem Frauenförderungsplan durchgeführten Aktivitäten der Dienststellen im Vorjahr.
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