BundesrechtVerordnungenFrauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft§ 18

§ 18Kinderbetreuungszuschuss

In Kraft seit 15. Juli 2023
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Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft gewährt Bediensteten mit Kindern, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, im Rahmen der vorhandenen budgetären Möglichkeiten einen Zuschuss zur Kinderbetreuung.

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