§ 18 Kinderbetreuungszuschuss — Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft
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Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft gewährt Bediensteten mit Kindern, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, im Rahmen der vorhandenen budgetären Möglichkeiten einen Zuschuss zur Kinderbetreuung.
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