§ 13 Aufnahme oder Besetzung von Arbeitsplätzen — Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft
Gliederung
II. Abschnitt Ziele
B. Besondere Förderungsmaßnahmen Maßnahmen zur Anhebung des Frauenanteils
§ 13 Aufnahme oder Besetzung von Arbeitsplätzen
Rückverweise
Die/Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen ist über das Ergebnis des Auswahlverfahrens zur Aufnahme oder Besetzung eines Arbeitsplatzes unter Angabe des Geschlechterverhältnisses zu informieren.
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