§ 11 Nachwuchsführungskräfte — Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft
Gliederung
II. Abschnitt Ziele
B. Besondere Förderungsmaßnahmen Maßnahmen zur Anhebung des Frauenanteils
§ 11 Nachwuchsführungskräfte
Rückverweise
Für die Teilnahme am ressortinternen Nachwuchsführungskräfteprogramm haben die Führungskräfte dem Dienstgeber und der/dem Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen unter Beachtung einer ausgewogenen Geschlechterbeteiligung geeignete Nachwuchsführungskräfte vorzuschlagen.
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