BundesrechtVerordnungenFrauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit und WirtschaftII. Abschnitt ZieleB. Besondere Förderungsmaßnahmen Maßnahmen zur Anhebung des Frauenanteils§ 10

§ 10Maßnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung

In Kraft seit 15. Juli 2023
Up-to-date